Honorar

Das Honorar für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens richtet sich i. d. R. nach der voraussichtlichen Höhe des Verkehrswertes, als Grundlage dient die „Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung“ des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS). Je nach Bedarf kann ein individuelles Pauschalhonorar vereinbart werden oder das Honorar wird nach der BVS-„Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung“ berechnet.