Arbeitsweise

Nach Beauftragung und nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Ortsbesichtigung zu einem mit Ihnen vereinbarten Termin. Eine Ortsbesichtigung muss zwingend durchgeführt werden. Der/die Sachverständige klärt vorher mit Ihnen ab, welche Bereiche zugänglich sein müssen. Um sich bereits einen ersten Eindruck über das Bewertungsobjekt verschaffen zu könne, ist es hilfreich, die für die Bewertung benötigten Unterlagen vor der Ortsbesichtigung vorliegen zu haben. Im Rahmen der Gutachtenerstellung erfolgt auch eine Fotodokumentation.

Im Zuge der Gutachtenausarbeitung werden notwendige Daten für die Wertermittlung recherchiert, hierzu gehören insbesondere Recherchen zum Planungsrecht sowie die Abfrage aus der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Für die Ausarbeitung eines Gutachtens werden, je nach Umfang, Daten- und Auftragslage i. d. R. drei bis sechs Wochen benötigt.

Das ausgearbeitete Gutachten erhalten Sie in gedruckter Form in zweifacher Ausfertigung, bei Bedarf auch in elektronischer Form als pdf-Datei.